Autor Nachricht

55555

(Standard)

2005 wurde durch eine Gesetzesänderung verfügt, daß Arbeitslose bis ins 25. Lebensjahr im Elternhaus wohnen bleiben müssen, wenn keine besonderen Auszugsgründe vorliegen.

Mich interessiert inwieweit diese Regelung dazu führt Behinderte unfreiwillig länger im Elternhaus zu halten, die ja besonders oft aufgrund gesellschaftlicher Diskriminierungen arbeitslos bleiben, selbst wenn Wirtschaftsverbände bereits wieder wegen vermeintlichem Fachkräftemangel nach "Computer-Indern" schreien.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
13.02.12, 22:26:10
Link
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist dir nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:

Ähnliche Themen
Thema Antworten Hits Letzter Beitrag
Gehe zum ersten neuen Beitrag Darstellung von Behinderten in Unterhaltungsmedien
3 65535
18.09.13, 15:40:38
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Gehe zum ersten neuen Beitrag Der Begriff "Menschen mit Beeinträchtigungen"
21 65535
18.09.13, 15:39:09
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Gehe zum ersten neuen Beitrag Geschwister von Behinderten: »Wir fallen schon genug auf.«
0 47341
25.03.12, 18:21:39
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Barrierefreie vereinfachte Darstellung des Forums (hier anklicken)
Ausführzeit: 0.0126 sec. DB-Abfragen: 13
Powered by: phpMyForum 4.2.1 © Christoph Roeder