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BR2

(Standard)

Zitat:
Ein 54 Jahre alter behinderter Mann ist in der verwahrlosten Wohnung seiner Mutter in Salzgitter verhungert. [...] Gegen die 72 Jahre alte Mutter und einen 46 Jahre alten Betreuer werde wegen Totschlags durch Unterlassen ermittelt. Bei dem Betreuer soll es sich um den Bruder handeln.

Quelle
21.02.12, 17:50:41
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PvdL

(Standard)

Ich vermute, daß es genau wegen dieses Problems immer sinnvoll ist, eine Kontrollinstanz einzubauen. Am besten aber ist es wahrscheinlich, wenn als Betreuer ein Außenstehender und als Kontrolleur eine Vertrauensperson des Behinderten eingesetzt wird.

"Das also ist des Pudels Kern."
-- Prof. Dr. Heinrich Faust, M.A.
17.03.12, 22:32:18
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